Neue Verordnung ab 1.12. in Kraft – Spiel zu zweit auf den Außenplätzen möglich, solange das Wetter es zulässt – Training nicht gestattet
Nach der heute in Kraft getretenen neuen Coronaschutzverordnung müssen unsere Hallen leider weiterhin geschlossen bleiben. Vorerst gilt diese Regelung bis zum 20.12.2020 mit einer voraussichtlichen Verlängerung bis mindestens zum 31.12.2020.
Das Spielen auf den Außenplätzen 5-8 ist für Mitglieder weiterhin unter den bekannten Regelungen (u.a. nur Einzel, Abstand, Dokumentation etc.) möglich. Je nach Wetterverhältnissen kann eine Schließung der Plätze aber kurzfristig erfolgen.
Das Training musste mittlerweile leider komplett eingestellt werden, da das Gesundheitsministerium NRW jeglichen Sport unter Anleitung eines Trainers bzw. Übungsleiters untersagt hat.
Bitte haltet euch an alle Vorgaben und lasst uns alle gemeinsam und gesund durch diese Pandemie kommen. Das ist und bleibt das Wichtigste!