So einfach können Sie Mitglied bei uns werden: mailen Sie uns oder rufen Sie eines unserer Vorstandsmitglieder an, wir machen dann einen Termin, bei dem wir auch alle Fragen gleich besprechen können.
Antragsformular
Wer schon alles weiß und nur noch den Antrag ausfüllen möchte:
Bitte ausfüllen, ausdrucken und bei uns abgeben, einwerfen oder schicken.
Hier haben wir einige Informationen zu den Kosten zusammengestellt.
Neben den Bestimmungen der Satzung gelten folgende weitere Aufnahmebedingungen:
Der Jahresbeitrag beträgt nach Beitragsart (BA) für
| Schnuppermitglied im 1. Jahr |
|||
| 1 | das Erstmitglied | € 295,00 | € 145,00 |
| 2 | das Zweitmitglied mit vollzahlendem Erstmitglied (Ehe-/Lebenspartner) |
€ 220,00 | € 110,00 |
| 3 | Kinder/Enkel in Schule/Ausbildung von einem vollzahlendem Erstmitglied nach BA 1 |
€ 80,00 | € 40,00 |
| 4 | Mitglieder in Schule/Ausbildung ab 10 Jahre | € 140,00 | € 70,00 |
| 40 | Mitglieder in Schule/Ausbildung 6 bis 9 Jahre | € 100,00 | € 50,00 |
| 5 | fördernde, inaktive Erst- und Zweitmitglieder nach BA 1 und 2 | € 50,00 | |
| 6 | fördernde, inaktive Mitglieder nach BA 3, 4 oder 40 | € 25,00 | |
| 18 | Gastspieler im TVM-Wettspielbetrieb | € 100,00 |
Ergänzende Hinweise:
- Unter Lebenspartner sind eheähnliche Gemeinschaften im gleichen Haushalt zu verstehen.
- Kinder unter 6 Jahren zahlen keinen Beitrag.
- Die Mitgliedschaften mit der Bezeichnung „Schule/Ausbildung“ gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienst-Leistende ohne Einkommen und längstens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahrs.
- Fördernde, inaktive Mitglieder sind ohne Spielberechtigung.
- Mitglieder mit Zweitverein im TVM erhalten nur die Berechtigung zur Teilnahme an Medenspielen und an Mannschaftstrainingseinheiten, es gibt keine Berechtigung zur Nutzung des elektronischen Buchungssystems.
- Im Kalenderjahr der erstmaligen Vereinsaufnahme gelten die reduzierten Beiträge für ein „Schnuppermitglied“. Ein Clubdienst gemäß Ziffer 7 ist im Kalenderjahr der Schnuppermitgliedschaft nicht zu leisten.
Sofern keine Kündigung gemäß § 4 der Satzung erfolgt, gelten ab dem Folgejahr die regulären o. g. Beitragssätze. - Nach dem Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Aufnahme im Verein wird der Jahresbeitrag für das laufende Jahr unabhängig vom Eintrittsdatum erhoben. Alle Zahlungsverpflichtungen werden ausschließlich mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Jede natürliche Person erwirbt eine eigene Mitgliedschaft, die auch der gesonderten Kündigung nach den Vorgaben der Vereinssatzung bedarf. Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Mitgliedern verpflichten sich mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags selbstschuldnerisch zur Zahlung der Beiträge für ihre
minderjährigen Kinder. - Wer mit der Zahlung des Jahresbeitrages trotz Zahlungserinnerung in Rückstand gerät, verliert seine Spielberechtigung.
- Für den Transponder der elektronischen Schließanlage des Vereins ist bei Erhalt eine Kaution von 30 Euro zu hinterlegen. Bei Verlust des Transponders oder bei Vereinsaustritt ohne Rückgabe des Transponders wird die Kaution für die Wiederbeschaffung verwendet. Einen Transponder erhalten Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr. Mitglieder der BA 18 erhalten keinen Transponder.
- Alle Mitglieder in Ausbildung haben ab dem 18. Lebensjahr einen entsprechenden Nachweis (Schülerausweis, Studienbescheinigung usw.) zu Beginn des Kalenderjahres vorzulegen. Wird kein Nachweis vorgelegt, ist der volle Beitrag zu zahlen. Alle Änderungen (Beendigung des Schul- oder Ausbildungsverhältnisses bzw. des Studiums oder des Freiwilligendienstes),
die zu einer Veränderung des Mitgliedsbeitrages führen, sind dem Verein zu melden. - Jedes Mitglied (außer Mitglieder mit Zweitverein) ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres verpflichtet, je Saison einen Clubdienst zu leisten. Die möglichen Dienste werden im Aushang des Clubhauses angeboten. Wird der Dienst nicht geleistet, erhöht sich der Jahresbeitrag für das laufende Jahr um 50 Euro. Der erhöhte Beitrag wird nach Abschluss der Sommersaison oder mit der nächsten Beitragszahlung im Folgejahr in Rechnung gestellt.
- Mit Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse erklärt sich das Mitglied auch mit dem elektronischen Versand von Vereinspost (Einladungen zur Mitgliederversammlung, Rundschreiben) einverstanden. Alle Veränderungen zu den persönlichen Angaben sind dem Verein mitzuteilen. Bei
minderjährigen Mitgliedern wird die E-Mail-Adresse des/der Erziehungsberechtigten verwendet. - Durch die Annahme des Aufnahmeantrags durch den Vorstand und das daraus entstehende Vertragsverhältnis ist der Verein auch ohne Einwilligung des/der Antragsstellenden berechtigt, die angegebenen personenbezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten, weil die Voraussetzungen nach DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) Art. 6 Abs. 1 b), 1c) oder 1 f) vorliegen. Eine Information zur Speicherung personenbezogener Daten und zum Datenschutz sowie weitere Informationen zum Verein sind auf der Webseite des Vereins abrufbar: www.tcgwbrueserberg.de
